Pressemitteilung, 23.1.2002
Naziopfer: NPD-Verbot bleibt weiterhin erforderlich
Die Fortführung des NPD-Verbotsverfahrens fordert die Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
(VVN-BdA).
Das erklärte VVN-Bundessprecher Peter-Christian Walther.
Die Nachricht, dass ein NPD-Führer im Dienste des Verfassungsschutzes stand,
enthülle einen ungeheuerlichen Skandal. Tatsache aber bleibe,
"dass die neofaschistischen Aktivitäten der NPD, die zu dem
Verbotsverfahren geführt haben, in keiner Weise geduldet und straffrei
bleiben dürfen, nur weil der Verfassungsschutz in irgendeiner Weise daran
beteiligt war".
Das allerdings sei "ein ungeheuerlicher Skandal".
"Ein NPD-Führer ist in jedem Fall ein aktiver Neofaschist, der in
führender Position aktiv neofaschistische Politik betreibt. Wenn er dabei
im Dienste des Verfassungsschutzes steht, stellt sich die Frage, in wie weit der
Verfassungsschutz an dieser neofaschistischen Politik beteiligt war",
heißt es in der Erklärung des VVN-Sprechers.
Das verlange uneingeschränkte Aufklärung und entsprechende Konsequenzen.
"Alle Fakten, die zu dem Verbotsverfahren geführt haben, sind nicht
gegenstandslos geworden, sie bestehen weiterhin. Deshalb besteht auch weiterhin
aller Anlass für das NPD-Verbot. Es gibt keine Berechtigung, das
Verbotsverfahren zu beenden und die NPD weiter wirken zu lassen", erklärt
der VVN-Sprecher.
"Neofaschismus ist und bleibt eine Neuauflage und Fortführung
faschistischer Politik. Und Faschismus bleibt ein Verbrechen. Wir fordern die
Fortsetzung des Verbotsverfahrens", heißt es in der Stellungnahme der
VVN-BdA.
Peter Christian Walther, Bundessprecher der VVN-BdA
Links zum Thema:
Aufhebung der Verhandlungstermine im Februar 2002 im NPD-Verbotsverfahren
durch das Bundesverfassungsgericht:
Entscheidung
vom 22.1.2002
Zitat:
"Im Namen des Volkes [...] hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter
Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach,
Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff
am 22. Januar 2002 beschlossen:
Die Termine zur mündlichen Verhandlung am 5., 6., 7., 19. und 20.
Februar 2002 werden aufgehoben. ... "
OVG NRW bestätigt Verbot einer für den
1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung:
Pressemitteilung
des OVG vom 30.4.2001
Zitat:
"1. Zu den Anschauungen der NPD gehören Rassismus, Antisemitismus
und Ausländerfeindlichkeit.
2. Derartige Anschauungen sind mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen
schlechterdings unvereinbar. Sie lassen sich nicht als 'politisch
unerwünscht' oder 'missliebig' bagatellisieren und wie jede andere
Meinungsäußerung als Ausübung eines für die Demokratie
konstituierenden Freiheitsrechts einstufen.
3. Der Ausschluss derartiger Anschauungen aus dem demokratischen
Willensbildungsprozess ist ein aus der historisch bedingten Werteordnung
des Grundgesetzes ableitbarer Verfassungsbelang."
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Presseerklärung
VVN-BdA an die Ministerpräsidenten der Länder: Verhindern Sie einen
Verfassungsgerichtspräsidenten, der den Naziterror unterstützt!
Antifaschisten gegen die Ernennung von Prof. Papier
Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer haben eine gute Gelegenheit,
etwas Wirksames gegen den Neonazismus im Lande zu unternehmen: Sie können auf
der nächsten Bundesratssitzung dagegen stimmen, dass Prof. Hans-Jürgen Papier
zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes ernannt wird.
Das erklärten die Mitglieder des Bundessprecherrates der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten auf ihrer jüngsten Tagung in
Hannover. In ihrem Appell an die Mitglieder des Bundesrates heisst es, Papier
habe mit seinen einstweiligen Verfügungen zugunsten der Neonazis in den letzten
anderthalb Jahren immer wieder Neonaziaufmärsche in unseren Städten und
Gemeinden ermöglicht. Er bescheinigte den Rechtsextremisten, ihre Parolen
stellten lediglich "missliebige Meinungen" dar, die zu dulden seien.
Papier habe zugelassen, so die VVN-BdA, dass antinazistische Gerichtsurteile
höchster Landesverwaltungsgerichte missachtet werden, die wie das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einer umfangreichen
Rechtssprechung festgestellt hatten, dass sich eine rechtsextremistische
Ideologie auch nicht mit Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren lässt
(vergleiche insbesondere: Beschluss des OVG NRW vom 30. 04. 2001, AZ: 5 B 585/0).
Das Oberste Verwaltungsgericht in Münster hatte erklärt:
Rechte Aufmärsche, die von einem Bekenntnis zum Nationalsozialismus geprägt sind,
müssen verboten werden; eine rechtsextremistische Ideologie sei vom Grundgesetz
von vornherein ausgeschlossen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte sich
mit einem Beschluss seines Petitionsausschusses auf Antrag der VVN-BdA diese
Auffassung zu Eigen gemacht.
Die VVN-BdA hält einen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes für untragbar,
der zugunsten der Neonazis, die mit ihrem Terror wie mit ihren Aufmärschen die
Menschen im Lande ängstigen, das Grundgesetz beugt, erklärten die
Bundessprecher der traditionsreichen und größten antifaschistischen
Vereinigung. Prof. Papier habe nicht nur die NPD, sondern auch die "freien
Kameradschaften" gewähren lassen, in denen zahlreiche Funktionäre der
verbotenen FAP ein neues Betätigungsfeld gefunden haben.
Dagegen gelte nach wie vor die Feststellung:
"Der Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen."
ViSdP: Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA
Links zum Thema:
Aufhebung des Beschlusses des OVG NRW durch das Bundesverfassungsgericht:
Entscheidung
vom 1.5.2001
Zitat:
"Im Namen des Volkes [...] hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem
[...] einstimmig beschlossen ..."
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