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20.3.2003
Pressemitteilung, 20.3.2003
Organisationen von antifaschistischen Widerstandskämpfern und NS-Opfern:

Angriffskrieg ist ein Verbrechen

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und mehrere Organisationen ehemaliger NS-Opfer und antifaschistischer Widerstandskämpfer haben den Angriffskrieg der USA gegen den Irak in aller Schärfe verurteilt.

"Es gibt einen Imperativ des Atomzeitalters: Es darf kein Krieg mehr sein",
sagt Werner Pfennig, Bundessprecher der VVN-BdA.
Gerade für antifaschistische Organisationen sei es bitter zu sehen, wie das Völkerrecht konterkariert und auf den Kopf gestellt werde, erklärte Pfennig.

Als besonders infam wiesen die antifaschistischen Organisationen die Bezugnahme des US-Präsidenten auf das Scheitern der Appeasement-Politik der Westmächte gegen Hitler als billige Instrumentalisiserung der Geschichte zurück. Ein Vergleich der Politik der Westmächte gegen das damals hochgerüstetete Deutschland, dessen Expansionsgelüsten nachgekommen wurde, mit der UN-Politik gegen den heutigen Irak sei eine Beleidigung des Intellekts der Weltbevölkerung.

Die Bush-Administration verfolge ihre öl- und geostrategischen Interessen ohne Rücksicht auf die Völkergemeinschaft, auf die internationale Friedensbewegung und unter Missachtung der Vereinten Nationen. Dies könne nicht hingenommen werden. Dieser Krieg müsse sofort beendet werden.

Das von Bush in Anspruch genommene Recht des Erstschlags konventionell oder atomar sei ein Vorgehen, das nichts mit dem Recht auf Selbstverteidigung zu tun habe.

An die Bundesregierung richten die antifaschistischen Organisationen die Forderung, dass sie den Krieg gegen den Irak in keiner Weise unterstützt. Es dürfe keine finanzielle Unterstützung und kein zur Verfügungstellen der militärischen Infrastruktur in Deutschland, einschließlich der US-amerikanischen Basen wie Spandalen, Ramstein und Frankfurt Airport geben.

Die deutschen ABC - Abwehr Truppen aus Kuwait und die Marineeinheiten am Horn von Afrika müssten zurückgezogen werden.

Das Grundgesetz enthält die Verpflichtung, Völkerrecht einzuhalten und das Verbot von Angriffskriegen, deshalb dürfe es keine Überflugrechte für das US-Militär in Deutschland geben und die Zweckentfremdung der Bundeswehr als Wach- und Schließgesellschaft der USA verbiete sich.

"Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt",
heißt es in Artikel 87a.

Die Teilnahme von deutschen Soldaten an Awacs Flügen sei ebenfalls verfassungswidrig. Die Friedensbewegung einschließlich der VVN-BdA und die ihr verbundenen antifaschistischen Organisationen werde weiter massenhaft protestieren und versuchen dem Frieden eine Chance zu geben. Zusammen mit vielen Millionen Menschen auf der Welt, habe die Menschheit noch eine Chance, sagte Pfennig.


  • Vereinigung der Verfolgten den Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
  • Verband Deutscher in der Résistance, in den Streitkräften der Antihitlerkoalition und der Bewegung "Freies Deutschland" (DRAFD)
  • Arbeitsgemeinschaft der ehemaligen Angehörigen des Strafbataillons 999
  • Verein der Kämpfer und Freunde der spanischen Republik


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