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25.8.2006

Ramsteiner Appell

Bisher über 2000 UnterzeichnerInnen

Der "Ramsteiner Appell" fordert vom deutschen Bundestag, die Nutzung von Militärbasen zur Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen zu untersagen.

Dabei bezieht er sich auf den Artikel 26 des Grundgesetzes.

Der Text des Appells lautet:


Ramsteiner Appell

Angriffskriege sind verfassungswidrig -
von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!

Wir Bürgerinnen und Bürger fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Nutzung von Militärbasen auf unserem Territorium und die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen sofort durch einen Beschluss unserer Volksvertretung zu verbieten, wie es der Artikel 26 unseres Grundgesetzes zwingend vorschreibt.


Es sollen massenhaft Unterschriften gesammelt werden.

Unter www.ramsteiner-appell.de gibt es weitere Informationen, die Unterschriftenliste zum Ausdrucken, sowie die Möglichkeit einer Online-Unterzeichnung.


Hier die entsprechenden Gesetzestexte:


Grundgesetz

Artikel 26 - Friedenssicherung

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.


Strafgesetzbuch:

§ 80 - Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.




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