25.8.2006
Ramsteiner Appell
Bisher über 2000 UnterzeichnerInnen
Der "Ramsteiner Appell" fordert vom deutschen Bundestag, die
Nutzung von Militärbasen zur Vorbereitung und Führung von
Angriffskriegen zu untersagen.
Dabei bezieht er sich auf den Artikel 26 des Grundgesetzes.
Der Text des Appells lautet:
Ramsteiner Appell
Angriffskriege sind verfassungswidrig -
von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!
Wir Bürgerinnen und Bürger fordern alle Abgeordneten des Deutschen
Bundestages auf, die Nutzung von Militärbasen auf unserem Territorium und
die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung
und Führung von völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen
sofort durch einen Beschluss unserer Volksvertretung zu verbieten, wie es der
Artikel 26 unseres Grundgesetzes zwingend vorschreibt.
Es sollen massenhaft Unterschriften gesammelt werden.
Unter www.ramsteiner-appell.de
gibt es weitere Informationen, die Unterschriftenliste zum Ausdrucken, sowie die
Möglichkeit einer Online-Unterzeichnung.
Hier die entsprechenden Gesetzestexte:
Grundgesetz
Artikel 26 - Friedenssicherung
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie
sind unter Strafe zu stellen.
Strafgesetzbuch:
§ 80 - Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die
Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird
mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn
Jahren bestraft.
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