Finanzordnung der Landesvereinigung
Finanzordnung der VVN-BdA, Landesvereinigung Rheinland-Pfalz
Beschlossen auf der ordentlichen Landesmitgliederversammlung am 27.4.1991 in Mainz.
1.)
Der Finanzbericht des Landesverbandes Rheinland-Pfalz ist jährlich in
detaillierter Form den Kreisorganisationen offenzulegen. Jedes Mitglied der VVN
- Bund der Antifaschisten Rheinland-Pfalz ist berechtigt, den Finanzbericht des
Landesverbandes bei den Kreisorganisationen einzusehen.
2.)
Die Finanzkommission überwacht, daß Einzelpersonen und
Organisationen mit Spenden keinen Einfluß auf die politischen
Entscheidungen der Landesvereinigung nehmen.
3.)
Einmal jährlich werden alle Einzelspenden mit Anzahl und Summen, ohne
Namen, den Mitgliedern gegenüber in geeigneter Form veröffentlicht.
Datenschutzrechtlichen Belangen wird Rechnung getragen. Die Anonymität der
SpenderInnen wird geschützt.
4.)
Die längerfristige Finanzplanung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz
hat sich vorrangig an den Gesamteinnahmen aus Beiträgen zu orientieren.
Eine unverhältnismäßige Abhängigkeit fest eingeplanter
Ausgaben vom Spendenaufkommen ist zu vermeiden.
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