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Finanzordnung der Landesvereinigung

Finanzordnung der VVN-BdA,
Landesvereinigung Rheinland-Pfalz

Beschlossen auf der ordentlichen Landesmitgliederversammlung am 27.4.1991 in Mainz.


1.)
Der Finanzbericht des Landesverbandes Rheinland-Pfalz ist jährlich in detaillierter Form den Kreisorganisationen offenzulegen. Jedes Mitglied der VVN - Bund der Antifaschisten Rheinland-Pfalz ist berechtigt, den Finanzbericht des Landesverbandes bei den Kreisorganisationen einzusehen.

2.)
Die Finanzkommission überwacht, daß Einzelpersonen und Organisationen mit Spenden keinen Einfluß auf die politischen Entscheidungen der Landesvereinigung nehmen.

3.)
Einmal jährlich werden alle Einzelspenden mit Anzahl und Summen, ohne Namen, den Mitgliedern gegenüber in geeigneter Form veröffentlicht. Datenschutzrechtlichen Belangen wird Rechnung getragen. Die Anonymität der SpenderInnen wird geschützt.

4.)
Die längerfristige Finanzplanung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz hat sich vorrangig an den Gesamteinnahmen aus Beiträgen zu orientieren.
Eine unverhältnismäßige Abhängigkeit fest eingeplanter Ausgaben vom Spendenaufkommen ist zu vermeiden.


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