Landstuhl
Seit Herbst 1933 transportierte die illegale KPD auf einer geheimen
Kurierlinie aus dem Saarland Untergrundzeitschriften, Flugblätter etc. in
das Reich. Die auf einer Geheimkonferenz in Saarbrücken beschlossene
Verbindung lief von Saarbrücken über Erbach, Waldmohr und Vogelbach
(Ortsteil von Bruchmühlbach-Miesau) nach Kindsbach; hier wurde das
Material alle zwei Tage am nahegelegenen Weiler im Bärenloch umgeschlagen.
Landstuhler Kurier war
Waldemar Gute.
In der Landstuhler Wohnung des Maurers
Jakob Föckler,
der seit 1932 in der KPD war und sich bereits im März
1933 insgesamt 19 Tage in sog. Schutzhaft der Faschisten befunden hatte, fanden
in der ersten Jahreshälfte 1933 mehrere Versammlungen Landstuhler
Kommunisten statt in denen Prinzipien der illegale Arbeit diskutiert und
festgelegt wurden; dabei nahm der Organisationsleiter der KPD in Landstuhl,
Johann Haber,
der Gipser
Karl Grub
aus Kaiserslautern sowie ein gewisser
Hunsinger
aus Mannheim teil. Auf einer dieser Versammlungen gründeten die Landstuhler
Kommunisten auch eine Gruppe des Rotfrontkämpferbundes (RFB), die sie mit
der Bezeichnung Rotsport tarnten.
Kurz vor und kurz nach dem 5. März 1933 wurde die von den örtlichen
Genossen "Kaserne" genannte Wohnung Föcklers von der Polizei
durchsucht und dabei u. a. im Flur ein wohlgefüllter Rucksack mit in
Päckchen abgepackten Plakaten, Flugblättern und dergleichen gefunden;
jedes Päckchen war mit dem Namen des Ortes, wo das Material verteilt
werden sollte, gekennzeichnet. Bei der zweiten Durchsuchung fanden die
Polizisten u. a. ein Merkblatt über den Aufbau revolutionärer
Betriebszellen. Anfang Dezember 1934 wurde Jakob Föckler in
Untersuchungshaft genommen und in das Landgerichtsgefängnis
Zweibrücken gesteckt; im April 1935 war er einer der 16 Angeklagten im
zweiten Prozeß gegen die Kaiserslauterer KPD-Widerstandsgruppe vor dem
Münchener Oberlandesgericht und wurde zu einer hohen Haftstrafe
verurteilt.
Ende des Jahres 1935 mußten sich weitere fünf Landstuhler
Kommunisten vor dem Frankenthaler Sondergericht wegen "ungeheuerlicher
Beleidigungen des Führers und Reichskanzlers und der Mitglieder der
Reichsregierung" verantworten; hauptsächlich aufgrund der
Zeugenaussage einer Denunziantin, einer Frau Maurer, wurden
Jakob und Elise Nauenschwender,
Josef und Katharina Simon
sowie
Josef Schanne
zu Gefängnisstrafen zwischen 9 Monaten und 1 Jahr und drei Monaten verurteilt.
Konrad Dänig,
der geäußert haben soll, der Reichstag sei nicht von den Kommunisten
sondern von "den Hitlern" angezündet worden, erhielt drei Monate
Gefängnis.
|
kommunistischer Widerstand
|